Seit mehreren Jahren geht der Trend immer mehr weg von Kunststoff hin zu alternativen Rohstoffen. Zum einen aus Kostengründen und zum anderen aus Ressourcen- und Umweltgründen.

Die Entsorgung von Papier, Pappe und Karton (kurz: PPK) ist eigentlich recht einfach. Der Stoffkreislauf von PPK ist neben dem von Glas der umweltfreundlichste auf dem Gebiet von Verpackungen. Aber er ist im Sinne des Gesetzes nicht einfach.

Ab dem 1.1.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz, welches die Verpackungsverordnung ablöst. Mit diesem Gesetz wird das Ziel verfolgt, dass mehr Abfälle, die im privaten Umfeld anfallen, recycelt werden. In diesem Zusammenhang wurden die Recyclingquoten angehoben. Andererseits versucht der Gesetzgeber die Inverkehrbringer, also Online-Händler, Hersteller diverser Produkte, etc., stärker in die Pflicht zu nehmen, damit diese umweltfreundliche, recycelbare Versand- und Verkaufsverpackungen nutzen. 

Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt.

Damit dieses System funktioniert und Transparenz herrscht, wurde die Stiftung Zentrale Stelle eingerichtet. Diese übernimmt die Registrierung der Verantwortlichen, die Datenmeldungen und die Überwachung der Recyclingquoten sowie finanziellen Förderungen von nachhaltigen Verpackungen.

Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, sei es, um ein Produkt zu schützen, besser zu vermarkten oder dieses auf dem Postweg zu versenden (Versandverpackung), muss sich bereits zuvor darum kümmern, dass diese Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt werden. Dies ist Ausdruck des in Deutschland und der Europäischen Union festgeschriebenen Prinzips der Produktverantwortung des Herstellers.

In der Vergangenheit sind viele Hersteller ihrer Produktverantwortung nicht nachgekommen. Diejenigen, die sich rechtskonform verhalten haben, haben das Recycling für die anderen mit bezahlt. Das konnte nicht so bleiben. Daher hat der Gesetzgeber die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Zentrale Stelle) zur Erhöhung von Transparenz und Kontrolle bei der Erfüllung der Produktverantwortung geschaffen.

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Neues Verpackungsgesetz

Die seit 1991 geltende Verpackungsverordnung wurde seit dieser Zeit mehrfach verändert, ergänzt und / oder novelliert. Diese Verordnung wird nun ab 01. Januar 2019 durch

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Neues Verpackungsgesetz Beitrag II

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Bitte beachten Sie, dass unsere Kartonagen gem. dem geltenden VerpackG als nicht-registrierte Verpackungen verkauft werden. 

Über Ihre Abnahmemengen bei uns und Informationen zum Gewicht der Verpackung geben wir Ihnen jederzeit gerne Auskunft.